für
Reiseziele,
Reiseberichte,
Tipps,
Hotelbewertungen,
Bilder, Blogs etc.
1
Vergütungen
Autoren können Artikel auf Reiseschreiber.de einstellen, um die Urlaubskasse
aufzubessern. Für viele Beiträge gibt es eine Vergütung.
2
Vergütungsfähige Beiträge
Vergütungsfähige Beiträge sind…
-
Reiseberichte,
-
Hotelbewertungen,
-
Reisetipps,
-
Sehenswürdigkeiten,
-
Empfehlungen für Budget Pensionen und Jugendherbergen,
-
Ausflugstipps
- Blogs
- etc.
Nicht vergütungsfähig sind …
- Artikel,
die im Auftrag des Betreibers von Reiseschreiber.de erstellt und separat
abgerechnet werden und
-
Kommentare zu Reiseberichten,
Hotelbewertungen etc.
- Alle
Beiträge, die von den Lesern oder von den Betreibern als nicht nützlich
eingestuft sind.
3
Bonus
Der Bonus ist der Betrag, der jeden Monat für die Verteilung auf die Autoren
bereit gestellt wird. Die Höhe ist abhängig von den Einnahmen aus der Werbung,
die auf Reiseschreiber.de geschaltet wird.
Ein Teil des Bonus wird über die Klickhäufigkeit und ein weiterer Teil über den
Bestand an Beiträgen an die Autoren verteilt.
3.1
Klickhäufigkeit
Jedes Mal, wenn ein Artikel aufgerufen wird, so wird die dazugehörige Werbung
angezeigt. Der Bonus errechnet sich also durch die Häufigkeit der Aufrufe eines
Autors im Verhältnis zu den Aufrufen aller Seiten.
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Klick- bonus für = Autor A
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Anzahl der Klicks auf die Seiten von Autor A
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*
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Gesamter Bonus für die Klickhäufigkeit
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|
Klicks auf alle Seiten
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Gezählt werden nur Klicks der Leser, wenn diese einer Internetadresse (IP)
zuzuordnen sind. Anonyme Klicks werden also nicht berücksichtigt.
3.2
Bestandsbonus
Damit nicht nur die attraktiven Reiseziele beschrieben werden, gibt es auch
einen Bonus für die Beschreibung von Ferienorten, die nicht so bekannt sind.
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Bestands-bonus für = Autor A
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Anzahl der Beiträge von Autor A
|
*
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Gesamter Bonus für den Bestand an
Beiträgen
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|
Anzahl der Beiträge aller Autoren
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Dieser Bonus wird vergeben, auch wenn ein Beitrag nicht aufgerufen wurde.
4
Hinweis
Das Team von Reiseschreiber.de behält sich vor, doppelte Beiträge zu entfernen.
5
Auszahlung
Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt durch Überweisung. Eine andere
Zahlungsform ist nicht vorgesehen. Der Betrag, ab dem eine Überweisung erfolgt,
muss 100 Euro übersteigen.
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